Informationen zu Wespennestern

Nach Bundesnaturschutzgesetz ist die Beunruhigung der Wespen, das vorsätzliche Töten oder das Verwüsten der Nester eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik/umwelt-und-naturschutz/natur-und-artenschutz/artenschutz/.

Sollten Sie Fragen zum Thema Hornissen, Wildbienen, Wespen und Co. haben, nutzen Sie bitte das Wespentelefon des Landratsamtes. Bei einer Umsiedlung eines Nestes der streng geschützten Hornissen können Ihnen die Mitarbeiter vom Landratsamt behilflich sein.

Die Mitarbeiter des Wespentelefons erreichen Sie
Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 15.30 Uhr,
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr
unter der Telefon-Nr. 07141/144-22 55

Sofern ein Wespennest umgesiedelt werden soll, weil sich das Nest an ungünstiger Stelle befindet (z.B: Rollladenkasten), sollte ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden. Die Feuerwehr Freudental kann dies leider nicht leisten.

Gemeinde Freudental

Ordnungsamt