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Ex-Post-Transparenz





Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets II in einer Reihe von Erlassen, Richtlinien oder Verordnungen die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben erhöht:

  • für vereinfachte Verfahren auf 1 Mio. € (beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen)
  • bzw. 100.000 € (beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie die freihändige Vergabe von Bauleistungen).
Den Erläuterungen zu diesen Rechtsquellen ist zu entnehmen, dass bei beiden Wertgrenzen nicht auf den Gesamtauftragswert abzustellen ist, sondern auf die konkret ausgeschriebene Maßnahme. Die Bundesregierung verlangt dafür im Gegenzug eine Veröffentlichung der Ausschreibung und des erfolgreichen Bieters ab dem Erreichen bestimmter Auftragswerte im Internet für einen Monat. Zudem führen die Ministerien eine Evaluationsstatistik ein.

Baden-Württemberg

In der „Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschleunigung ÖA)“ vom 17. Februar 2009 – Az.: 6- 4460. 0/302 – wird der Landesverwaltung erlaubt, befristet Bauleistungen bis zu 100.000 € freihändig zu vergeben und bis zu 1 Mio. € beschränkt auszuschreiben. Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € wird eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe (abhängig vom Auftragswert und von der Marktlage) erlaubt. Den kommunalen Auftraggebern hat das Land empfohlen, ebenso zu verfahren. Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte weist die Landesregierung die Vergabestellen darauf hin, dass sie nach Mitteilung der Europäischen Kommission wegen der aktuellen Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nicht offenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. Landesbeschaffungen werden expost auf www.service-bw.de veröffentlicht. Für die Eignungsprüfung werden Eigenerklärungen als zulässig erklärt.

Ex-Post-Transparenz-Liste der Gemeinde Freudental