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Ex-Post-Transparenz
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets II in einer Reihe von
Erlassen, Richtlinien oder Verordnungen die Wertgrenzen für beschränkte
Ausschreibungen und freihändige Vergaben erhöht:
- für vereinfachte Verfahren auf 1 Mio. € (beschränkte Ausschreibung von
Bauleistungen)
- bzw. 100.000 € (beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe von
Liefer- und Dienstleistungen sowie die freihändige Vergabe von Bauleistungen).
Den Erläuterungen zu diesen Rechtsquellen ist zu entnehmen, dass bei beiden
Wertgrenzen nicht auf den Gesamtauftragswert abzustellen ist, sondern auf die konkret
ausgeschriebene Maßnahme. Die Bundesregierung verlangt dafür im Gegenzug eine
Veröffentlichung der Ausschreibung und des erfolgreichen Bieters ab dem Erreichen
bestimmter Auftragswerte im Internet für einen Monat. Zudem führen die Ministerien
eine Evaluationsstatistik ein.
Baden-Württemberg
In der „Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe
öffentlicher Aufträge (VwV Beschleunigung ÖA)“ vom 17. Februar 2009 – Az.: 6- 4460.
0/302 – wird der Landesverwaltung erlaubt, befristet Bauleistungen bis zu 100.000 € freihändig zu vergeben und bis zu 1 Mio. € beschränkt
auszuschreiben. Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von
100.000 € wird eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe
(abhängig vom Auftragswert und von der Marktlage) erlaubt. Den kommunalen
Auftraggebern hat das Land empfohlen, ebenso zu verfahren. Für Aufträge oberhalb der
EU-Schwellenwerte weist die Landesregierung die Vergabestellen darauf hin, dass sie
nach Mitteilung der Europäischen Kommission wegen der aktuellen Wirtschaftskrise
berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten
soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nicht offenen
Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. Landesbeschaffungen werden expost
auf www.service-bw.de veröffentlicht. Für die Eignungsprüfung werden
Eigenerklärungen als zulässig erklärt.
Ex-Post-Transparenz-Liste der Gemeinde Freudental
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