Startseite

Aktuelles
Mitteilungen
Notdienste
Fundsachen
Stellenangebote
Infosammlung
Rathaus
Veranstaltungen
Gemeinderat
Wirtschaft
Tourismus
Bildergalerie
Freizeit/Soziales
Service
Kontakt
Gästebuch







Bodenrichtwerte in der Gemeinde Freudental zum 31.12.2010


Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Gemeinde Freudental am 12.07.2011 folgende Bodenrichtwerte zum 31.12.2010 für Grundstücke in der Gemeinde Freudental, unterschieden nach der Qualität der einzelnen Baubereiche, festgelegt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist auf ein Bodenrichtwertgrundstück bezogen. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. In bebauten Gebieten wurden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit oder Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen, etwa kontaminierte Flächen, die dem Gutachterausschuss nicht bekannt waren, bleiben unberücksichtigt, ebenso das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes.

Die Richtwerte enthalten die Erschließungskosten sowie die Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die Nutzung beschreibt die überwiegende Nutzung in der Richtwertzone.

Folgende Bodenrichtwerte €/qm wurden ermittelt:

Ehemaliges Sanierungsgebiet (alter Ort) (orange)
einschl. Bebauung Schloss Freudental

190 €


Neubaugebiete mittlere Lage (gelb)

250 €

Neubaugebiete gute Lage (blau)

280 €

Neubaugebiete „Wolfsberg I und II“ (hellblau)

300 €

Neubausiedlung / Nebenerwerbssiedlung (grün)

250 €
priv. Grünfläche 50 €

Mischgebiet

180 €

Wochenendhausgebiet

50 €

Landwirtschaftliche Flächen:  
Acker 2 €
Obstwiesen 3 €
Weinberg

10 €

Gewerbegebiet Galgenäcker 80 €
Aussiedlerhof 12 €


Die Abgrenzung der einzelnen Bereiche ist aus der Bodenrichtwertkarte ersichtlich, die in der Anschlagtafel am Rathaus ausgehängt ist.

Die Karte mit den verschiedenen Bodenrichtwerten in Freudental ist auch hier als PDF abrufbar (bitte auf Karte klicken):



Freudental, 04.10.2011
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
625.42